Brandschutz ist ein Teil des Arbeitsschtzes mit besonderer Bedeutung und hat auch aus wirtschaftlicher Sicht eine wesentliche Relevanz
Aus gutem Grund gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften. Darunter befindet sich neben Ihrer Landesbauordnung auch die Industriebaurichtlinie wieder. Dort wird bestimmt wo ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss.
Zudem kann diese Verpflichtung auch in dem Brandschutzkonzept, der Baugenehmigung oder von Ihrem Feuer- und Schadenversicherer gefordert werden.
Brandschutzbeauftragte sind ausgebildet nach VDS-Richtlinien, berufsgenossenschaftlichen Richtlinien und haben die Qualifikationanforderung der "Europäischen Dachorganisation der Nationalen Brandschutzorganisationen (CFPA-Europe)" nachgewiesen. Um immer uptodate zu sein, ist Weiterbildung in der Brandschutztechnik für uns eine Selbstverständlichkeit.
Ihr
Sie können uns gerne zu Ihrem Brandschutzbeauftragten bestellen. Wir übernehmen diese Verantwortung gerne und kümmern uns in Ihrem Sinne; von der Brandschutzbegehung, über den Kontakt zur Feuerwehr bis zu Behörden- und Architektengesprächen.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern.
- Dann wissen Sie, was Sie buchen